Dipl.-Psych. Heidi Lorenz
Ich biete psychotherapeutische Behandlung für Menschen mit unterschiedlichen psychischen Problemen an.
Dazu gehören unter anderem:
- Angststörungen- Depressive Erkrankungen
- Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis
- Essstörungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Psychosomatische Störungen
- Schlafstörungen
- Störungen im Zusammenhang mit schweren Belastungen
- Verhaltensstörungen
- Zwangsstörungen Aber auch bei anderen Problemen kann eine Psychotherapie hilfreich und sinnvoll sein, was wir im Rahmen einer sorgfältigen Diagnostik vor Therapiebeginn klären. Die Behandlung orientiert sich ganz an Ihrem Anliegen und Ihrer individuellen Problemstellung. Ihr persönliches Beschwerdebild wird dabei ebenso berücksichtigt wie Ihre Entwicklungsgeschichte, Ihre Lebenssituation und Ihre persönlichen Ziel- und Ergebnisvorstellungen. Meine therapeutische Arbeit ist wissenschaftlich fundiert: Grundlage sind die Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie. Als zertifizierte Hypnotherapeutin biete ich Ihnen neben der klassischen Verhaltenstherapie auch die klinische Hypnose als Erweiterung des psychotherapeutischen Methodenrepertoires an. In Abhängigkeit der therapeutischen Indikation, wende ich ergänzend die Methode der Eye Movement Integration (EMI) an.
Behandlungsablauf
Die Kontaktaufnahme für neue Patienten/-innen erfolgt über meine angegebene Telefonnummer oder das Kontaktformular. Im ersten Schritt vereinbaren wir einen Termin für meine Sprechstunde. Zum Erstgespräch bringen Sie bitte Ihre Krankenkassenkarte sowie - wenn vorhanden - Befunde oder Berichte von Vorbehandlungen (ambulant, stationär oder teilstationär) mit.
Sprechstunde
In der psychotherapeutischen Sprechstunde haben Sie Gelegenheit, sich einen ersten persönlichen Eindruck von mir und meiner Arbeit zu verschaffen, Ihre Fragen zu klären und Ihr Anliegen zu schildern. Ausgehend von den Terminen in der Sprechstunde (1- bis maximal 3 Sitzungen je 50 Minuten) wird zunächst geklärt, ob bei Ihnen eine psychische Erkrankung vorliegt, bei der die Kosten für eine Psychotherapie von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen werden können und welche Behandlungsformen für Sie momentan empfehlenswert sind. Sollte die Behandlung bei freien Kapazitäten in meiner Praxis durchgeführt werden können, folgen entweder eine Akutbehandlung bei akuten Krisen oder die sogenannten probatorischen Sitzungen mit anschließender Beantragung einer Therapie.
Probatorische Sitzungen
Die sogenannten Probatorischen Sitzungen (mindestens 2, maximal 4 Sitzungen je 50 Minuten) dienen einer ausführlichen diagnostischen Abklärung und Therapievorbereitung. Ziel dieser Sitzungen ist es, ein gemeinsames Verständnis für Ihr Problem zu erlangen und erste Veränderungsperspektiven zu entwickeln. Sie bilden damit die Grundlage für die weitere Therapie. Gemeinsam mit Ihnen wird zu Ihren aktuellen Beschwerden eine Anamnese erstellt. Im Gespräch legen wir sowohl den Fokus auf die prägenden Erfahrungen in Ihrer Herkunftsfamilie, Ihrer Biografie und in Ihrer aktuellen Lebenssituation. Es folgen Erarbeitung von Therapiezielen und individuelle Planung der Behandlung. Vor Antragstellung sprechen wir gemeinsam einen Behandlungsvertrag durch.
Im Verlauf der Probatorik müssten Sie sich zur Abklärung von körperlichen Ursachen Ihrer Beschwerden bei Ihrem Hausarzt oder Facharzt zum Ausfüllen eines sogenannten „Konsiliarberichtes“ vorstellen. Diesen erhalten Sie zusammen mit einer Überweisung von mir. Liegen alle Informationen vor, beantrage ich die Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse. Je nach Störungsbildung und Zielsetzung kann dann sowohl eine Kurzzeittherapie, als auch eine Langzeittherapie bei der Krankenkasse für Sie beantragt werden. Innerhalb von drei Wochen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Antwort zur Genehmigung des Antrages auf Psychotherapie.
Da mir Ihre Privatsphäre am Herzen liegt, arbeite ich als Bestellpraxis ohne Wartezeiten. So können Sie sicher sein, dass der mit Ihnen vereinbarte Termin auch nur für Sie reserviert ist. Wenn Sie einen Termin mit mir vereinbart haben, so klingeln Sie bitte pünktlich zu ihrem Termin, bzw. frühestens 5 Minuten vorher, damit die vorherige Therapiesitzung oder ich in der Vorbereitung Ihrer Sitzung, nicht unterbrochen werde.
Wenn eine Therapiestunde von Ihnen nicht wahrgenommen werden kann, muss diese 48 Stunden vorher abgesagt werden, da andernfalls ein Ausfallhonorar erhoben wird.